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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop
Allgemeines:
Für unsere Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Kunden können wir nicht anerkennen.
Lieferungen:
Lieferungen können nur an Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgen. Ereignisse höherer Gewalt, Verfügungen von hoher Hand, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Versorgungsengpässe u.ä – die eine vorgesehene Lieferung unmöglich machen oder verzögern, berechtigen uns, von der Lieferung abzusehen, einen Ersatzlieferanten liefern zu lassen oder den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben.
Gewährleistung:
Etwaige Schäden/Mängel an Getränken sind unverzüglich nach Erkennbarkeit durch den Kunden zu reklamieren. Für Schäden an Getränken, die durch unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden entstehen, haftet die Brauerei nicht. Ebenso haftet die Brauerei nicht für Schäden, die nach Lagerung der Getränke beim Kunden von mehr als 4 Wochen auftreten. In diesen Fällen kann von uns bei Rückgabe von Bier nur die Biersteuer erstattet werden.
Schadenersatzansprüche gegen die Brauerei sind auf den Warenwert beschränkt. Sie können nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der eigenen Brauereimitarbeiter entstehen.
Preise und Zahlung:
Getränkelieferungen von der Brauerei erfolgen zu den in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Abgabepreisen. Die Preise gelten zuzüglich Pfand.
Alle Rechnungen von der Brauerei sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im übrigen kann die Brauerei Zinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens 5 % jährlich ab Eintritt des Verzuges verlangen.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Brauerei. Das Recht des Kunden über diese Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen, wird hierdurch nicht berührt. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, so muß der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt der Brauerei hinweisen und die Brauerei unverzüglich benachrichtigen. Andernfalls hat er für die Folgen aufzukommen.
Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware, so gilt die Kaufpreisforderung mit ihrer Entstehung als an die Brauerei abgetreten. Gleiches gilt für Versicherungs- und sonstige Forderungen, die aus der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verderb der Vorbehaltsware entstehen. Die Brauerei kann die Abtretung gegenüber den Abnehmern des Kunden dann offenlegen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Brauerei nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf Verlangen der Brauerei gehalten, Auskunft über den Verbleib der unbezahlten Getränke und über die Einzelheiten der abgetretenen Ansprüche zu erteilen. Die Brauerei ist in diesem Falle berechtigt, durch Einsichtnahme in die Buchhaltung des Kunden entsprechende Feststellungen zu treffen.
Leergut:
Das zur Verfügung gestellte Leergut (Flaschen, Träger, Fässer, Stahlflaschen, Paletten) bleibt Eigentum der Brauerei (bei Handelsware, Treuhandeigentum). Es ist von dem Kunden an die Brauerei zurückzugeben.
Leergut kann von der Brauerei bepfandet werden und zwar nach Maßgabe der in den jeweils gültigen Preislisten ausgewiesenen Pfandbeträge. Pfandbeträge sind gleichzeitig mit den Warenrechnungen zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Bei Rückgabe von Leergut an die Brauerei erfolgt eine Pfanderstattung. Nicht zurückgegebenes Leergut ist der Brauerei zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungsneupreis zu ersetzen. Der geleistete Pfandbetrag wird angerechnet. Leergut wird nur gegen Gutschrift des Pfandbetrages von der Brauerei zurückgenommen, wenn es unbeschädigt und betrieblich wieder verwendbar ist.
Saldenbestätigung:
Der Kunde hat Saldenbestätigung und sonstige Abrechnungen (z.B. Rechnung / Lieferschein) auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Erhebt der Kunde nicht rechtzeitig Einwendungen, so gilt dies als Genehmigung der Saldenbestätigung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Brauerei und dem Kunden unterliegen dem geltenden Recht.
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist Landshut.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Landshut ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirskam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Im Rahmen der Geschäftsverbindung ist die Brauerei berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu speichern und zu verwerten.
Brauerei C. Wittmann, Landshut OHG 11/93